Das Mittelalter

Der Gerichtsort Gilching

Schergenamt III

Nach dem Aussterben des Geschlechts der Grafen von Andechs-Meranien, ging deren Besitz und damit auch die Gerichtsbarkeit in unserem Raum an die Wittelsbacher über.

Zunächst erhält Gilching ein Schergenamt als Außenstelle des Amtes Pähl. Als Kaiser Ludwig der Bayer im Jahre 1346 das Landgericht Starnberg gründete, wurden ursprünglich fünf, jedoch kurze Zeit später drei Schergenämter gebildet und zwar war der Sitz des Schergenamtes I Starnberg, des Schergenamtes II Gauting und des Schergenamtes III Gilching.

Das Schergenamt III umfasste 426 Anwesen in 10 Gemeinden, 6 Weilern und 5 Einöden.

Bei der Säkularisation 1803 wurden die Schergenämter aufgelöst.

Im Schergenamt III lagen die beiden Hofmarken Holzkirchen und Nebel (1) und
der Edelsitz Wandelheim (2). Der Besitzer der Hofmark übt die niedere Gerichtsbarkeit aus.

Ein Inventurverzeichnis des Schergenamts aus dem Jahre 1659 zeigt, was der Amtmann zu Gilching
an Eisen und Banden bei Händen hat:

  • 9 Ketten, samt den dazugehörigen Schellen
  • 9 guete starke schloss
  • 1 Geigen samt dem dazugehörigen Schlössl
    (Geigen: ein in der Mitte längsseitig zu öffnendes und wieder verschließbares Brett,
    mit zwei kleinen Öffnungen für die Unterarme und einer größeren Öffnung für den Hals,
    in den der “Malefikant“ meist vor der Kirche an den Pranger gestellt wurde).
  • 1 Laibgürtel, samt daran gemachter Ketten und dreyen Schlössl
  • 1 neuer Painschrauben
    (Daumenschrauben)
  • 1 Daumbock
  • 1 Sail
  • 1 Handeisen
  • 1 Gewicht zur Tortour, an die 80 Pfund
  • 1 starke Ketten und Schellen

 

Weitere Ereignisse in der Region

1356 Bischof Albrecht von Freising übertragt in der Albertinischen Konzession die Gilchinger Pfarrei dem Kloster Fürstenfeld.
1357 Herzog Ludwig der Brandenburger übereignet die Vogteirechte in Gilching an das Kloster Fürstenfeld.

 

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