Die Neuzeit

Die Grundherrschaft um 1500

Grundeigentum 1532

Aus dem Jahre 1532 liegt ein Dokument vor, dass Auskunft darüber gibt, welche Grundherren Höfe in Gilching besaßen.

Ein 1/1 Hof umfasste bis zu 180 Tagwerk Grund, während zu einem 1/2 Hof bis zu 90 Tagwerk, einem 1/4 Hof bis zu 45 Tagwerk und einem 1/8 Hof weniger als 20 Tagwerk gehörten.

Das Tagwerk (TW) ist ein altes Flächenmaß, dass in Bayern ungefähr 3408 m² groß war. Das war die Fläche, die ein Bauer mit einem Ochsengespann an einem Tag bearbeiten konnte.

Bei der Vergabe von Land im Mittelalter, z.B. im Zuge der Rodung von Wäldern, war der 1/2 Hof ein Gehöft mit ausreichenden Acker- und Weideflächen, die eine Familie bearbeiten und von der sie sich ernähren konnte.

Damals gab es in Gilching 75 Anwesen, die in der Mehrheit Klöstern gehörten. Bemerkenswert ist, dass 11, wenn auch kleine Anwesen, von der Gemeinde vergeben wurden, sowie dass 3 Lechner (1/4 Hof) und 4 Söldner (1/4 Hof) dem jeweiligen Bauern gehörten.

All die anderen Bauern hatten das Anwesen samt Äcker und Weiden vom Grundherren gepachtet, obwohl dieser Begriff nicht genau die damaligen Verhältnisse erfasst. Es gab verschiedene Formen dieser "Pacht":

  • bei der "Pacht" mit Erbrecht konnte der Bauer das Anwesen an seine Nachkommen vererben
  • bei der "Pacht" mit Leibrecht erlosch das Pachtverhältnis mit dem Tode des Bauern; wenn der Grundherr wollte, konnte er es an die Nachkommen weiterverpachten
  • bei dem Neustift endete das Verhältnis mit dem Tod des Grundherren, so dass es im Belieben der Erben stand, ob der Bauer auf dem Hof bleiben konnte
  • bei dem Freistift schließlich konnte der Grundherr das Lehen jederzeit kündigen
  • im Laufe der Zeit entwickelte sich das Bauernlehen, bei dem der Bauer an den Grundherren einen Zins zahlen musste

Als Gegenleistung für die Überlassung von Hof und Grund mussten entweder Dienstleistungen erbracht werden, wie das Scharwerk (Pflügen, Wegebau oder Gütertransport), Küchendienste für den Grundherrn, Frondienste (Erntearbeiten für den Grundherrn, die natürlich vor den Arbeiten auf den "eigenen" Feldern zu erledigen waren), Waldarbeiten und Treiberdienste bei der Jagd usw. Dazu kamen noch die sogenannten Laudemien, d.h. Abgaben, die bei dem Wechsel des Besitzers fällig wurden, z.B. beim Tod des bisherigen Pächters.

Andererseits musste ein bestimmter Teil der Ernte, häufig der zehnte Teil, abgegeben werden. Das war einmal der Großzehent, ein Zehntel des geernteten Getreides, dann der Grünzehent – ein Zehntel des Gemüses und der Tierprodukte, wie Eier – und schließlich der Blutzehent, wie Geflügel.

Darüberhinaus mussten noch Abgaben an den Gerichtsherren, der bisweilen auch der Grundherr war, geleistet werden. Und schließlich bekam der Pfarrer noch die ihm zustehenden Brotlaibe, Eier und Kraut. Außerdem sammelte der Pfarrer das Armenbrot für die Bedürftigen ein.

Weitere Ereignisse in der Region

1504 Nach dem Tod Herzogs Georg der Reiche von Bayern-Landshut setzte sich Oberbayern im "Landshuter Erbfolgekrieg" durch. Niederbayern und Oberbayern werden wiedervereinigt.
1555 Die Herrschaft Seefeld kommt in den Besitz der Grafen von Törring. In der Folgezeit schoben sie ihren Besitz durch Grundstückserwerb immer weiter nach Norden, so dass sie 1765 80 Anwesen in Gilching besaßen. Sie übten die Niedergerichtsbarkeit aus und hatten die untere Verwaltung. Noch 1885 hatten sie das Besetzungsrecht für den Lehrer an der Gilchinger Schule.
1582 Herzog Albrecht V. beseitigte alle Schulen auf dem flachen Land. Es waren nur Schulen in den Städten und in Klöstern zugelassen.

 

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